Anforderung eines Auszugs aus dem Taufregister
Für die in der katholischen Kirche kirchlich gültige Eheschließung benötigt jeder katholisch Getaufter einen sogenannten „Auszug aus dem Taufregister“. Im Taufregister einer Pfarrei wird für jede Person, die in einer Kirche der Pfarrei getauft worden ist, ein Eintrag angelegt mit Namen, Geburtsdatum, Taufdatum usw.. Im Taufregistereintrag der Person finden sich auch weitere Angaben, die im Laufe der Zeit hinzukommen wie z.B. Firmung, Eheschließung, Austritt aus der Kirche, Wiederaufnahme in die Kirche, Weihen usw..
Da die Informationen im Auszug für den Zeitpunkt der angestrebten Eheschließung möglichst aktuell sein sollen, kann ein „Auszug aus dem Taufregister“ zum Zwecke der Eheschließung frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der kirchlichen Trauung ausgestellt werden.
Wenn Sie in einer der Gemeinden unseres Pastoralen Raumes getauft worden sind, können Sie mit dem Onlineformular einen „Auszug aus dem Taufregister“ anfordern.
Ein „Auszug aus dem Taufregister“ ist eine aktuelle Abschrift dessen, was zum Zeitpunkt der Anforderung im Taufregistereintrag der jeweiligen Person enthalten ist. Für die Eheschließung z.B. ist das Fehlen eines Eheeintrages der Nachweis dafür, dass die Person bislang kirchlich unverheiratet ist.