Mit dem Sakrament der Taufe beginnt unser christliches Leben: Wir werden hineingetaucht in ein großes Geheimnis – des Lebens nämlich, das Christus zwischen seinem Tod am Kreuz und seiner Auferstehung am Ostermorgen von Gott geschenkt bekommen hat. Wer getauft ist, bekommt dieses geheimnisvolle Leben in das Innerste seines Menschseins hineingelegt und gehört ab da zur Gemeinschaft der Kirche. Taufe verwandelt uns Menschen bleibend!
In der Regel werden in unseren Gemeinden kleine Kinder getauft.
Sie überlegen gerade, Ihren Sohn oder Ihre Tochter taufen zu lassen?
Dann melden Sie sich einfach während der Öffnungszeiten unseres Pfarrbüros und vereinbaren Sie einen Termin für die Tauffeier und einen Anmeldetermin. Die Termine der Taufen sind in unseren Gemeinden in der Regel an einen Sonntagsgottesdienst gekoppelt. Sie können Ihr Kind während des Sonntaggottesdienstes oder unmittelbar danach taufen lassen. Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen, wird Ihnen bei der Terminabsprache mitgeteilt. Danach wird Sie der taufende Priester zu einem Gespräch einladen, um die Taufe vorzubereiten. Dieses Gespräch wird dann bei Ihnen zu Hause oder im Pfarrhaus geführt werden.
Sollten Sie als Erwachsener um den Empfang des Taufsakraments bitten, laden wir Sie ein, einen längeren Vorbereitungsweg zu gehen: In mehreren Gesprächen wird der taufende Priester mit Ihnen das Geheimnis der Taufe Schritt für Schritt zu entdecken versuchen. Am Ende steht dann die Tauffeier, bei der auch die Sakramente der Eucharistie (Kommunion) und der Firmung (Geiststärkung) mitgefeiert werden können.
Zur Anmeldung einer Taufe …
benötigen wir:
- die Geburtsurkunde im Original oder in Kopie Ihres Kindes
- persönliche Angaben der Eltern: Namen, Geburtsdatum, Wohnort, Konfession …
- einen Nachweis, dass die gewünschten Paten Mitglied der römisch-katholischen Kirche sind (die sog. „Patenbescheinigung“ wird vom Wohnsitzpfarramt der Paten ausgestellt)
- die Unterschriften zur Anmeldung von beiden Eltern (auch im Fall einer Trennung)
- die schriftliche Bereitschaftserklärung, dass die Taufe im Pfarrbrief veröffentlicht werden kann und dass beim Einwohnermeldeamt das Personenstandsmerkmal „rk“ ihres Kindes eingetragen werden darf (Datenschutz!)