Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand (KV) ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindemitglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Das Gremium besteht aus dem Pastoralverbundsleiter, der zugleich Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre. Alle drei Jahre wird die Hälfte der gewählten Mitglieder neu gewählt.
Derzeit besteht unser Kirchenvorstand aus den folgenden Personen:
Pfarrer Edgar Zoor | Bad Wildungen | 05621-3888 | 1. Vorsitzender | |
Ernst Weidenhübler | Edertal-Giflitz | 05623-1005 | 1. stv. Vorsitzender | |
Herr Zappala | Waldeck-Sachsenhausen | |||
Anita Janetschko | Waldeck-Höringhausen | 05634-874 | ||
Christa Ketteler | Waldeck-Netze |
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Achim Jahn | Waldeck | 05623-5383 | ||
Monica Di Stefano | Waldeck-Freienhagen | 0177-2604873 | ||
Rechtsgrundlage
für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht (Gesetzbuch: „Codex Iuris Canonici“) verankert. Daneben gibt es noch ergänzende Vorschriften der einzelnen Bistümer.
Aufgaben des KV´s in unserer Gemeinde:
– Verwaltung des Vermögens
– Aufstellung des Haushaltsplanes und Verabschiedung der Jahresrechnung.
– Unterhaltung, Instandsetzung und bei Bedarf Erneuerung und Erweiterung der kircheneigenen Gebäude/Grundstücke.
– Dienstgeber für alle Angestellten.
– Mitarbeit in den Gremien des Pastoralverbundes.
Die Erfüllung der Aufgaben wird durch steigende Kosten und sinkende finanzielle Haushaltsmittel immer schwieriger. Unsere Mitglieder im KV haben durch verantwortungsvolles und umsichtiges Handeln trotzdem dafür gesorgt, dass die Einrichtungen der Gemeinde in einem guten Zustand sind und auch weiterhin wirtschaftlich notwendige Investitionen getätigt sowie seelsorgliche und caritative Aufgaben erfüllt werden können.